Wichtige Information für Maschinenbetreiber: Stichtag 20. Januar 2027

Wichtige Information für Maschinenbetreiber: Stichtag 20. Januar 2027

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden.

wir möchten Sie heute über eine wichtige Änderung informieren, die ab dem 20. Januar 2027 in Kraft tritt und Auswirkungen auf alle Maschinenänderungen haben wird. Diese Neuerung ergibt sich aus der aktuellen EU-Verordnung und könnte für viele von Ihnen weitreichende Konsequenzen haben.

Was wird sich ab dem 20. Januar 2027 ändern?

Ab dem 20. Januar 2027 tritt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 in Kraft und löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Diese neue Verordnung bringt umfangreiche Änderungen und Anforderungen mit sich, die sich auf alle Maschinen und deren Umbauten auswirken.

Was bedeutet das für den Umbau von

Automatisierung – aber gerne!

Leistungsumfang der Automatisierung

Wir haben uns spezialisiert auf Produktionsanlagen und Sondermaschinen für die Fertigung. Hierfür können wir alle Leistungen anbieten – von der Projektierung bis zur Realisierung einer kompletten Anlage. Möglich wird das durch die langjährige Erfahrung unserer Mitarbeiter und unserem Firmennetzwerk, mit dem wir sehr flexibel und schnell reagieren können.

  • Beratung, Planung und Projektierung von Fertigungsanlagen
  • Lieferung komplette automatische Prüfanlage und Messanlagen
  • Erstellung der Schaltschrankunterlagen mit CAD/CAE-Software
  • Komplexe SPS-Softwareerstellung
  • Montage und Inbetriebnahme
  • Wartung und Service

Unser Know-How für Ihr Projekt!

Schon in der Planung oder Entstehung Ihres Projektes stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unseren Erfahrungen hilfreich