Wichtige Information für Maschinenbetreiber: Stichtag 20. Januar 2027
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden.
wir möchten Sie heute über eine wichtige Änderung informieren, die ab dem 20. Januar 2027 in Kraft tritt und Auswirkungen auf alle Maschinenänderungen haben wird. Diese Neuerung ergibt sich aus der aktuellen EU-Verordnung und könnte für viele von Ihnen weitreichende Konsequenzen haben.
Was wird sich ab dem 20. Januar 2027 ändern?
Ab dem 20. Januar 2027 tritt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 in Kraft und löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Diese neue Verordnung bringt umfangreiche Änderungen und Anforderungen mit sich, die sich auf alle Maschinen und deren Umbauten auswirken.
Was bedeutet das für den Umbau von Maschinen?
Bisher war es relativ einfach, Maschinen umzubauen, ohne die gesamte Maschine an die neuen Richtlinien anpassen zu müssen. Mit der neuen Verordnung ist dies nicht mehr möglich. Umbauten von Maschinen müssen ab dem genannten Datum nach den neuen Richtlinien der Maschinenverordnung (EG) 2023/1230 erfolgen. Konkret bedeutet dies
Komplette Überarbeitung erforderlich: Jede Änderung an einer Maschine muss nun nicht nur den spezifischen Änderungen entsprechen, sondern die gesamte Maschine muss auf die neuen Anforderungen der Verordnung hin überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Umfangreiche Dokumentation und Tests: Es werden umfangreiche Dokumentationen und Tests erforderlich sein, um die Konformität mit der neuen Verordnung sicherzustellen. Dies kann den Aufwand und die Kosten für Umbauten deutlich erhöhen.
Unsere Stellung als Dienstleister
Als Dienstleister möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir ab dem 20. Januar 2027 keine Maschinenumbauten mehr durchführen dürfen, ohne die gesamte Maschine gemäß der neuen Verordnung zu überarbeiten. Grund dafür sind die strengen Anforderungen, die die neue Verordnung mit sich bringt. Wir möchten sicherstellen, dass alle durchgeführten Arbeiten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Sicherheit und Funktionsfähigkeit Ihrer Maschinen gewährleistet ist.
Was sollten Sie jetzt tun?
Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und gegebenenfalls Ihre Maschinen rechtzeitig vor dem Stichtag umzurüsten. Eine rechtzeitige Planung und Umsetzung der notwendigen Anpassungen kann helfen, Verzögerungen und Mehrkosten zu vermeiden.
Wenn Sie Fragen zur neuen Maschinenverordnung oder zur Planung Ihrer Maschinenanpassungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser Team berät Sie umfassend und unterstützt Sie dabei, Ihre Maschinen auf den neuesten Stand der Technik und der rechtlichen Anforderungen zu bringen.
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